Lieferungs- und Zahlungsbedingungen |
1. Allgemeines Treten Zweifel bezüglich der Kreditwürdigkeit eines Käufers auf, so sind wir jederzeit berechtigt, Sicherheitsleistungen zu verlangen oder die abgesandten Waren zurückzurufen und eine evtl. noch ausstehende Lieferung einzustellen. Wir sind bemüht, die angegebene Lieferzeit genau einzuhalten, jedoch können aus verspäteter Lieferung Ansprüche irgendwelcher Art nicht abgeleitet werden. Teillieferungen gelten als Einzelauftrag im Sinne unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Bei begründeter Mängelrüge sind wir lediglich verpflichtet, Lieferung mangelfreier Ware Zug um Zug gegen Rücknahme der beanstandeten Ware vorzunehmen. Ein Anspruch auf Schadenersatz oder ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossen. Rücksendungen sind nur mit unserem vorherigen Einverständnis zulässig. Für eine im Ausnahmefall von uns genehmigte Rücksendung hat der Käufer die Fracht- und Rollgeldgebühren bzw. Porto und Zustellgebühren zu tragen. In diesem Falle wird für in einwandfreiem Zustand zurückgegebene Ware der Lieferpreis abzüglich 15 % Bearbeitungsgebühren gutgeschrieben. Sonderanfertigungen sind von der Zurücknahme ausgeschlossen. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist der Verkäufer berechtigt, ohne Mahnung vom Tage der Fälligkeit an, Zinsen in Höhe der banküblichen Zinsen zu fordern; wir sind weiter berechtigt, auf die Zinsen die jeweils gültige Mehrwertsteuer zu fordern. Bei Gewährung von Ratenzahlungen wird der jeweilige Restbetrag sofort fällig, wenn der Käufer mit einer Rate ganz oder teilweise länger als eine Woche in Rückstand gerät. Das gleiche gilt, wenn der Käufer mehrere Wechsel gegeben hat und ein Wechsel zu Protest geht, in diesem Falle werden alle später fälligen Wechsel sofort fällig. Im Falle einer Weiterveräußerung tritt der Käufer bereits jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf gegen den Abnehmer zustehenden Kaufpreisforderungen an uns ab. Die Abtretung der Forderungen soll vorläufig eine stille sein, d. h. den Abnehmern nicht mitgeteilt werden. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen bis auf weiteres ermächtigt. Er ist aber nicht berechtigt, über Forderungen in anderer Weise, z. B. durch Abtretung zu verfügen. Wir haben das Recht, die Ermächtigung zur Einziehung der Forderungen zu widerrufen und die Forderung selbst einzuziehen. Wir werden aber davon Abstand nehmen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf unser Verlangen hat der Käufer die Abnehmer von der Abtretung zu benachrichtigen. Ferner ist er verpflichtet, uns auf Verlangen die Namen der Abnehmer und die Höhe der abgetretenen Forderungen anzugeben und uns alle diejenigen Auskünfte zu erteilen, die für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlich sind. Der Käufer ist verpflichtet, uns von Pfändungen der Ware und/oder der abgetretenen Forderung durch Dritte oder von sonstigen Ansprüchen, die Dritte bezüglich der Waren erheben, unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen. Bei Pfändungen ist uns gleichzeitig eine Abschrift des Pfändungsprotokolls und eine eidesstattliche Versicherung zu übersenden, aus der hervorgeht, daß der in den vorliegenden Bedingungen vereinbarte Eigentumsvorbehalt noch besteht und daß die gepfändeten Waren zu denjenigen gehören, die dem hier vereinbarten Eigentumsvorbehalt unterliegen. Sind Forderungen gepfändet, so ist an Eidesstatt zu versichern, daß es sich hier um Forderungen handelt, die aus dem Verkauf von Vorbehaltsware entstanden sind.Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen jederzeit Auskunft über den Verbleib der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren und über die aus dem Weiterverkauf entstandenen Forderungen zu erteilen. 10. Datenverarbeitung Wilhelm Weisweiler GmbH & Co. KG |